Der Magister Theologiae Studiengang – ein Kurzüberblick
- Das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung sind auf dieser Website zu finden.
- die vorgezogene (mündliche) Zwischenprüfung:
- laut PO §20,6-7 muss, wenn eine Prüfungsleistung vorgezogen wird, diese vorher beim Prüfungsausschuss angemeldet werden. Dieser bestätigt die Anmeldung und spricht die Zulassung aus.
- sollte es versäumt worden sein, die vorgezogene Prüfungsleistung anzumelden, kann diese nicht als Prüfungsleistung anerkannt werden.
- Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung sind:
- absolviertes Graecum, Hebraicum und Latinum[3].
- Besuch der verbindlichen Studienberatung zu Beginn und am Ende des 1. Semesters.
- das erfolgreiche Absolvieren der Unterrichtsmodule laut PO, S. 26-30.
- Teilnahme an der Bibelkundeübung und Bestehen des Biblicum.
- Art, Aufbau und Umfang der Zwischenprüfung:
- eine schriftliche Prüfung (dreistündige Klausur mit drei Wahlthemen) in einem der Fächer Altes Testament oder Neues Testament.
- zwei mündliche Prüfungen (ca. 20 Minuten) in den Prüfungsfächern, in denen keine Klausur geschrieben worden ist; eine der beiden mündlichen Prüfungen kann bereits im Anschluss an eine Lehrveranstaltung im Grundstudium durchgeführt werden.(siehe Punkt: „die vorgezogene (mündliche) Zwischenprüfung“)
Weitere Infos: https://www.ev.theologie.uni-mainz.de/magister-theologiae/, Zugriff am 15.05.2023.
[1] unmodularisiert bedeutet im Gegensatz zu modularisiert, dass die Veranstaltungen nicht wie in letzterem in Modulen angezeigt und mit diesen verbunden sind.
[2] danach sollen keine Neuimmatrikulation mehr in den Studiengang „Pfarramt alt“ erfolgen.
[3] die Sprachzeugnisse des Graecums und des Latinums können (auch) bei den Altphilologen, Fachbereich 07, das Hebraicum jedoch nur an dem Fachbereich 01 – Evangelische Theologie erworben werden.