Magister Theologiae

Der Magister Theologiae Studiengang – ein Kurzüberblick

  • Das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung sind auf dieser Website zu finden.

 

  • die vorgezogene (mündliche) Zwischenprüfung:
  • laut PO §20,6-7 muss, wenn eine Prüfungsleistung vorgezogen wird, diese vorher beim Prüfungsausschuss angemeldet werden. Dieser bestätigt die Anmeldung und spricht die Zulassung aus.
  • sollte es versäumt worden sein, die vorgezogene Prüfungsleistung anzumelden, kann diese nicht als Prüfungsleistung anerkannt werden.
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung sind:
  • absolviertes Graecum, Hebraicum und Latinum[3].
  • Besuch der verbindlichen Studienberatung zu Beginn und am Ende des 1. Semesters.
  • das erfolgreiche Absolvieren der Unterrichtsmodule laut PO, S. 26-30.
  • Teilnahme an der Bibelkundeübung und Bestehen des Biblicum.
  • Art, Aufbau und Umfang der Zwischenprüfung:
  • eine schriftliche Prüfung (dreistündige Klausur mit drei Wahlthemen) in einem der Fächer Altes Testament oder Neues Testament.
  • zwei mündliche Prüfungen (ca. 20 Minuten) in den Prüfungsfächern, in denen keine Klausur geschrieben worden ist; eine der beiden mündlichen Prüfungen kann bereits im Anschluss an eine Lehrveranstaltung im Grundstudium durchgeführt werden.(siehe Punkt: „die vorgezogene (mündliche) Zwischenprüfung“)

Weitere Infos: https://www.ev.theologie.uni-mainz.de/magister-theologiae/, Zugriff am 15.05.2023.

[1] unmodularisiert bedeutet im Gegensatz zu modularisiert, dass die Veranstaltungen nicht wie in letzterem in Modulen angezeigt und mit diesen verbunden sind.

[2] danach sollen keine Neuimmatrikulation mehr in den Studiengang „Pfarramt alt“ erfolgen.

[3] die Sprachzeugnisse des Graecums und des Latinums können (auch) bei den Altphilologen, Fachbereich 07, das Hebraicum jedoch nur an dem Fachbereich 01 – Evangelische Theologie erworben werden.